Hund im Wald
Wenn man mit seinem Hund im Wald spazieren geht, sollte man auf einige Dinge achten. In vielen Bundesländern muss der Hunde nicht angeleint sein, aber er muss sich immer im Einwirkungsbereich des Führers des Hundes befinden. Auf Wegen im Wald darf der Hund also frei laufen, solange der Hund andere Spaziergänger und Tiere des Waldes nicht gefährdet. Man muss den Hund also so unter seiner Kontrolle haben, dass man jederzeit einen Einfluss auf Ihn hat. Der Hund ist so zu führen, dass andere nicht gefährdet sind. Dies wiederum bedeutet, dass der Hund jederzeit beherrschbar ist und jederzeit auf die Befehle des Hundeführers hört.
Wenn andere Spaziergänger dem Hundeführer und seinem Hund nahe kommen, muss der Hund an der Leine sein. Da so etwas zu jeder Zeit passieren kann und auch Wildtiere natürlich die Aufmerksamkeit des Hundes erregen können, sollte man freiwillig beim Waldsparziergang die Hundeleine anlegen. Da hier eine Halterpflicht für den Hundeführer besteht, sollte er eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Denn wen der Hund einen Schaden anrichtet, auch ohne dass man selbst dafür verantwortlich ist, ist man für die Begleichung des Schadens verantwortlich und zwar mit seinem gesamten Vermögen und seinem Lohn oder Gehalt. Das kann bei einem Schadensfall, ohne entsprechende Absicherung, den finanziellen Ruin bedeuten.
Gerade in der Zeit vom April bis Mitte Juli sollten Hunde an der Leine geführt werden und zwar deshalb, weil in dieser Zeit Wildtiere Ihre Jungen werfen. Regeln, ob ein Hund angeleint sein muss oder nicht, findet man in den Verordnungen der jeweiligen Gemeinden oder Städte.
Nach dem Hundegesetz des jeweiligen Bundeslandes sind nach dieser Definition gefährliche Hunde grundsätzlich dem Leinenzwang und dem Maulkorbzwang unterworfen. Laut einer Aussage des Forstamtes stehen in Gebieten in denen Leinenzwang für Hunde besteht, Schilder, die eindeutig kennzeichnen, dass in diesem Gebiet Hunde nur mit Leine geführt werden dürfen. Hierbei handelt es sich zumeist um Gebiete, die tollwutgefährdend sind oder Naturschutzgebiete. Nach der Tollwutordnung gibt es aber eine Ausnahme von der Pflicht zur Leine und zwar wenn sich der Hund im Einwirkungskreis des Führers befindet.
Da der Hunde eine mehr oder weniger angeborene Leidenschaft zur Jagd besitzt, sollte dem Hund bei unübersichtlichem Gelände oder in der Nähe von Wildtieren die Leine angelegt werden. Bei Verstoß der bestehenden Regeln und Verordnungen kann die zuständige Forstbehörde verhängen. So kann das Nichtanleinen von Hunden, das Hetzen von Wild durch den Hund, die Gefährdung von Besuchern des Waldes und für Reißen von Wildtieren eine saftige Geldstrafe nach sich ziehen. Man sollte also seinen Hund, gerade im Wald, immer unter Kontrolle haben.
