Baumschäden
Der Baum ist der Freund des Menschen, aber leider geht auch von Ihm, unter bestimmten Umständen, eine Gefahr für Personen und Sachen aus. Gerade bei einem Unwetter sind Bäume einer elementaren Kraft ausgesetzt. Wer aber ist haftbar zu machen, wenn ein Baum, der Privateigentum oder Gemeindeneigentum ist, einen Schaden verursacht.
So haben Geschädigte keinen Anspruch auf einen Schadensersatz, wenn die Gemeinde einen Baum, der einen Schaden verursacht, 2mal im Jahr überprüft hat und bei dieser Kontrolle eine schwer erkennbare Krankheit des Baumes übersehen hat. Stürzt dieser Baum aufgrund dieser schwer erkennbaren Krankheit auf ein Gebäude und beschädigt dies stark, so hat der Geschädigte dennoch keinen Ausgleichsanspruch auf den Schaden, falls die Gemeinde sich an die gesetzlich festgelegten Kontrollen gehalten hat.
Die äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung muss zweimal im Jahr durchgeführt werden. Der zu überprüfende Baum muss sich dann jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand befinden.
Auch vor herabfallenden Baumfrüchten muss gewarnt werden, da es hier keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Baumbesitzer gibt. Wer sein Auto also unter einem Apfelbaum oder einer Kastanie parkt, muss laut Urteil des Gerichtes damit rechnen, das das parkende Fahrzeug von den Baumfrüchten getroffen und beschädigt wird. Auch das Argument, dass der Baumbesitzer gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt, findet hier kein Gehör. Jemand, der unter einem Baum parkt, hat sich also auf die natürlichen Gegebenheiten einzustellen und die fallenden Früchte des Baumes als eigenes und unvermeidbares Risiko hinzunehmen. Das ist für den Geschädigten zwar ärgerlich, aber ist durch ein Gerichtsurteil bestätigt.
Sehr kurios wird es, wenn ein Hausbesitzer gegen den Baumbestand eines Nachbarn klagt, weil sein Wohngebäude Setzungsrisse bekommt, aufgrund des hohen Wasserbedarfs der nahestehenden Bäume. Leider hat das Gericht beschlossen, dass man keinen Schadensersatz verlangen darf, wenn man sein Haus neben einem Grundstück mit Baumbestand baut und später Schäden am Gebäude, wegen dem großen Wasserbedarf der Bäume, auftreten. Dem Nachbarn trifft, nach Meinung des Gerichtes, in einem solchem Fall keine Schuld und der Geschädigte muss die Kosten selbst tragen, da er schon vor Errichtung seines Hauses von dem Baumbestand wusste und dies in seine Bauplanungen einfließen lassen konnte.
Auch wenn ein abgeknickter Baum des Nachbarn das eigene Hausdach trifft, wird man Schadensersatz vom Nachbarn verlangen müssen, da die eigene Wohngebäudeversicherung hier keine Deckung bieten dürfte. In diesen Fällen ist eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht wertvoll, da der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche bei schweren Schäden von Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Sehr häufig sind Schäden durch herunterfallende Äste zu verzeichnen. So sind Baumbesitzer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Personen und Sachen durch Äste, die herabfallen, verletzt oder beschädigt werden. Es reicht also nicht aus, den Baum auf seine Standfestigkeit zu überprüfen, man muss auch kontrollieren, ob der Wuchs des Baumes in Ordnung ist. Kommt nämlich eine Person oder eine Sache zu Schaden, weil ein Ast wegen eines ungünstigen Aufbaus einer Vergabelung abbricht, so muss der Besitzer des Baumes auch dann haften, wenn der Baum allgemein standfest und gesund ist. Diesen ungünstigen Vergabelungsaufbau nennt man auch Druckzwiesel.
Anders sieht es bei einem Gewitter und Sturm aus. Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil während eines Gewittersturms ein Baumast auf ein Auto fällt, dann ist der Eigentümer des Baumes nur dann zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn der Schaden durch eine regelmäßige Kontrolle des Baumes hätte verhindert werden können.
Wie man sieht ist die Rechtsprechung hinsichtlich der Schädigung durch Bäume nicht immer auf der Seite der Geschädigten. Man geht natürlich vielen Schwierigkeiten aus dem Weg, wenn man eine Teilkaskoabsicherung bei seiner Kfz Versicherung besitzt, die Schäden bei Sturm anstandslos übernimmt. Auch eine günstige Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen, die einem Beistand bei abgelehnten Schadensersatzansprüchen geben kann. So hat man wenigstens noch etwas in der Hinterhand, um bei einem abgelehnten Schaden, doch noch zu seinem Recht zu kommen.
